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Januar 31st, 2019
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Mit der im November 2018 vom Wiener Landtag beschlossenen Novelle der Bauordnung für Wien wurde neben den städtebaulichen Verträgen eine weitere Möglichkeit geschaffen bei Änderungen der Flächenwidmung „Gebiete für geförderten Wohnbau“ vorzusehen. Dies ist bei der Widmung von Wohngebieten und gemischten Baugebieten, bei der Erhöhung der zulässigen baulichen Dichten in den bereits entsprechend gewidmeten Flächen und bei Hochhauswidmungen möglich. In den ebenso beschlossenen „Planungsgrundlagen zur Widmung „Gebiete für geförderten Wohnbau´“ wird ausgeführt, dass 2/3 geförderter Wohnbau der Regelfall sein soll. Für die zukünftig so gewidmeten Flächen werden die ebenso beschlossenen Veränderungen im Wohnbauförderungsrecht schlagend.
Politisch gewünscht ist der Erhalt des in Wien mit rund 60% sehr hohen Anteils an Haushalten in leistbarem Wohnraum und der Erhalt der sozialen Mischung – trotz einer wachsenden Zahl an EinwohnerInnen. Die regierenden Parteien planen mit den Maßnahmen die Ankurbelung der Produktion geförderter und langfristig mietpreisgedeckelter Wohnungen. Begründen wird die Notwendigkeit der Maßnahmen damit, dass der Anteil des geförderten Wohnungsbaus am Wohnungsneubau gegenüber dem frei finanzierten Wohnungsbau insbesondere aufgrund hoher Grundstückspreise massiv zurückgegangen ist.
Mit einer Interviewreihe hat das Institut für immobilienwirtschaftliche Forschung in Wien versucht Transparenz zu schaffen, was die ambitionierten Novellierungen der Bauordnung für Wien und des Wiener Wohnbauförderungsrechts für wen bedeuten. Es wurde auch erhoben, mit welchen Effekten der Gesetzesnovellen insbesondere VertreterInnen der Politik und der Kammern rechnen. Die Einschätzungen können unterschiedlicher kaum sein und reichen von einer zu erwarteten Baulandmobilisierung bis zur zu erwartenden massiven Baulandhortung. Erste Gespräche mit Grundstückseigentümern und privaten Bauträgern zeigen, dass die Entscheidungen der relevanten Akteure in einigen Bezirken kurz- und mittelfristig zu einer verringerten Produktion geförderten Wohnraums und zum Abzug von Investitionskapital aus Wien führen.
Eine vorausschauende wissenschaftlich fundierte Untersuchung der Effekte, die Identifikation notwendiger Korrekturen ins besondere an den „Planungsgrundlagen zur Widmung ´Gebiete für geförderten Wohnbau´“ und flankierende Maßnahmen sind dringend indiziert, um die gewünschten Effekte zu erzielen und negative Externalitäten zu minimieren.
Das IPRE (Institut für Immobilienwirtschaftliche Forschung) startet einen Diskurs über Bauordnungsnovelle der Stadt Wien 2018. Wir haben folgende Experten zu einer Interviewserie eingeladen:
Univ.-Prof. Dietmar Wiegand (Geschäftsführer des IPRE)
RA Dr. Alexander Babinek (Babinek Law)
DI Bernhard Jarolim (Stadtbaudirektion Wien)
Mag. Hans-Jörg Ulreich (Ulreich Bauträger GmbH)
Dr. Josef Ostermayer (Sozialbau AG)
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